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Das Urteil des Preisgerichts im Bureauhaus-Wettbewerb

Gelsenkirchener Zeitung, 24.03.1922

Gelsenkirchen, 23.März 1922

Im Anschluß an das in der gestrigen Ausgabe mitgeteilte Ergebnis des Bureauhaus-Wettbewerbs teilen wir heute das Urteil des Preisrichterkollegiums über die einzelnen Arbeiten mit. Die Bewertung der Entwürfe von unserem Standpunkte aus behalten wir uns vor.      Die Redaktion

Das Preisgericht setzte sich zusammen aus den Verfassern der eingegangenen Entwürfe: Professor Alfred Fischer-Essen, Professor Becker-Düsseldorf, Professor Elsässer-Köln, Architekt (B.d.A.) Franke-Gelsenkirchen. Ferner aus folgenden Fachleuten: Stadtbaurat Kullrich-Dortmund, Stadtbaurat Beigeordneten Pregitzer-Duisburg, Stadtbaurat Beigeordneten Arendt-Gelsenkirchen, Oberregierungsrat Dr. ing. Rappaport-Essen. Außerdem gehören dem Preisgericht an: Die Stadtverordneten Levi (USP), Pfeifenbring (MSP), Stecker (Ztr.), Vorberg (D. Vpt.). Den Vorsitz führte Stadtbaurat Kullrich-Dortmund. Professor Peter Behrens-Berlin war ausgeschieden, weil er nachträglich die Beteiligung am Wettbewerb abgelehnt hatte. Für Professor Schumacher war Herr Oberregierungsrat Rappaport-Essen erschienen.

Eingegangen waren 6 Entwürfe, die im Verhandlungsraum ausgehängt waren. Die Entwürfe trugen folgende Nummern und Kennworte: Nr. 1 "Haus der Arbeit". Nr. 2 "Gelagerte Massen". Nr. 3 "Große Linie. Nr. 4 "170 Ztm. Fensteraxe". Nr.5 "Glückauf". Nr. 6 "Sterne".

Die beigegebenen Varianten wurden mit der Hauptlösung zusammen beurteilt. Das Ergebnis der Vorprüfung der Entwürfe in Bezug auf die einzelnen Programm-Forderungen wurde von Stadtbaurat Ahrendt dem Preisgericht vorgetragen.

Bei mehreren gemeinschaftlichen Rundgängen war den Verfassern der entwürfe Gelegenheit gegeben, die besonderen Absichten und Gedanken in ihren Entwürfen darzulegen. Auf Grund der Aussprache, die sich hieran anknüpfte, ergab sich in der darauffolgenden geheimen Abstimmung

folgende Bewertung

und Reihenfolge der Arbeiten:

1. Nr. 2 (Gelagerte Massen): Die klare Grundrisslösung, die alle Programmforderungen aufs beste erfüllte, vereinigt sich mit einer durchaus künstlerisch reifen und dem Städtebild geschickt eingepassten Außenarchitektur. Sie vermeidet jeden überflüssigen Aufwand und bringt die geschlossen Masse dieses Zweckbaus am vollkommensten zum Ausdruck.

2. Nr. 1 (Haus der Arbeit): Die runde Form des Saales gibt zu Bedenken in Bezug auf seine Zweckbestimmung Veranlassung. Seine Nebenräume scheinen nicht ausreichend bemessen. Die Gestaltung der Außenarchitektur fand allgemeine Anerkennung, erschien aber nicht wertvoller als die des ersten Entwurfes.

3. Nr. 6 (Sterne): Die selbständige Behandlung der beiden Bauteile, die Loslösung des Saalbaues von dem Bureuhaus auch im Aeußeren muß als ein sehr beachtlicher versuch, die Zweckbestimmung des Hauses klar zugliedern, gewertet werden, ist aber nicht vollständig befriedigend gelöst. Die eigenartige und stoffgerechte Formgebung im Innern wie im Aeußeren muß besonders anerkannt werden.

4. Nr. 3 (Große Linie): Der sehr klare Grundriß weist einige verkehrtechnische Mängel auf. Die Lösung mit dem Rundbau erscheint städtebaulich nicht berechtigt. Die in dieser Beziehung bessere zweite Lösung mit dem rechteckigen Frontbau befriedigt nicht vollständig.

5. Nr. 4 (17 Ztm. Fensteraxe): der Grundriß ist wohldurchdacht, aber etwas unruhig und zu aufwendig in den Nebenräumen. Die Architektur ist in den Massen und formen zu stark gegliedert.

6. Nr. 5 (Glückauf): Der Grundriß weist Mängel auf. Das Aeußere trägt dem Charakter des Bureauhauses nicht genügend Rechnung.

Als

Verfasser der Entwürfe

bekannten sich:

Zu 1 (Gelagerte Massen): Professor Alfred Fischer-Essen.

Zu 2 (Haus der Arbeit): Prof. Becker-Düsseldorf.

Zu 3 6 (Sterne): Professor Elsässer-Köln.

Zu 4 (Große Linie): Architekt Wasser-Gelsenkirchen.

Zu 5 (17 Ztm. Fensteraxe): Architekt (B.d.A.) Franke-Gelsenkirchen.

Zu 6 (Glückauf): Architekt Wasser-Gelsenkirchen.

Das Preisgericht schlägt der Stadtverwaltung vor, Professor Alfred Fischer-Essen, mit der Bearbeitung der Ausführungpläne zu beauftragen oder ihm einen Preis von 15 000 Mark zu gewähren. Unter dieser Voraussetzung verteilt das Preisgericht den ihm zur Verfügung stehenden Betrag von 20 000 Mark wie folgt:

Je 7000 Mk. Professor Becker-Düsseldorf und Prof. Elsässer-Köln und je 3000 Mk. den Architekten (B.d.A.) Wasser und Franke, Gelsenkirchen.